Mein heutiger Besuch beim Jugendlichen-Jobcenter in Kiel bestätigte mal wieder, was mir Mandanten schon häufig berichteten: Auskünfte im Empfangsbereich erfolgen leider oft unmotiviert und rechtlich falsch. Die Integrationsfachkraft weiß nicht, was die Leistungsabteilung tut und umgekehrt.
Bereits beim Betreten des Jobcenters fiel mir ein junges Paar auf, welches am Empfangstresen lautstark „beraten“ wurde: „Wenn Sie nur XY-Euro erhalten haben, dann wird das schon seine Richtigkeit haben…“
Bei dem Termin meiner Mandantin wegen 100 %-Regelleistung-Sanktion stellte sich heraus, dass die Leistungsabteilung offensichtlich keinerlei Einblick in die Beratungsvermerke der Integrationsfachkraft wirft. In unserem Fall eine erhebliche Benachteiligung der Mandantin, die alle Angaben korrekt gemacht hatte.
Bei Verlassen des Jobcenters derselbe Eindruck wie beim Betreten: Lautstark wurden Leistungsempfänger abgewiesen. So lautstark, dass wirklich jeder es mitbekommen mußte, worum es ging. Hilfreiche Informationen wurden jedenfalls nicht erteilt.
Unterm Strich bleibt die Erfahrung: Gehen Sie nie allein zum Jobcenter, sondern sorgen Sie immer dafür, dass Sie einen familienunabhängigen Zeugen bei sich haben. Dieses gilt umso mehr für Jugendliche, die sich oft nicht zu wehren wissen.
Bei rechtlichen Fragen ist es schlichtweg abwegig, die „Verursacher“ zu Rate zu ziehen. Die Zahl der Fehlauskünfte ist einfach zu groß.
Als Leistungsempfänger haben Sie in aller Regel Anspruch auf Beratungshilfe für eine Beratung beim Rechtsanwalt. Die Beratung und außergerichtliche Vertretung kostet Sie dann max. 11 Euro.
Und dafür wird sich dann der Anwalt mit dem Jobcenter auseinandersetzen.
Nachtrag vom 04.04.2012:
Nur einen Tag später teilte die Mandantin mir mit, dass das Jobcenter Kiel die von ihr eingereichten Unterlagen nicht auffinden kann und deren Einreichung bestreitet.
Fazit:
Wenn Sie Unterlagen einzureichen haben, so lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen. Reichen Sie nie Originale ein. Es ist in der Regel ausreichend, wenn die Unterlagen zum Jobcenter gefaxt werden. Dieses wird ein Anwalt im Zweifel für Sie erledigen.
3 Kommentare
Also ich finde man sollte grundsätzliches bei rechtlichen Streitigkeiten einen Anwalt einschalten. Dafür sind sie ja da!
Anwalt dabei ist immer gut! ;)
Guter Artikel!