Der 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts – L 6 AS 24/09 hat entschieden, dass Darlehensraten für Mietkautionen nicht von Hartz – IV – Leistungen abgezogen werden dürfen. Die Einbehaltung monatlicher Darlehensrückzahlungsraten für eine Mietkaution könne nicht auf §§ 23, 43[...]
Das Sozialgericht Koblenz hat schon am 05.04.2007 (Aktenzeichen: S 11 AS 635/06) entschieden, dass laufende Geldleistungen nach dem SGB 2 nach § 43 S 1 SGB 2 mit einem Erstattungsanspruch nur aufgerechnet werden dürfen, wenn der Erstattungsanspruch darauf beruht, dass[...]
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2008 – L 9 SO 121/07 ER festgestellt, dass Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter oder Sozialamt) sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen dürfen.