Das Sozialgericht Potsdam – S 39 AS 3620/08 – hat entschieden, dass ein vom Arbeitgeber gewährter Verpflegungsmehraufwand für Fernkraftfahrer nicht als Einnahme im Sinne des SGB II zu werten ist. Der Kläger hatte das Geld im Rahmen seiner Fernfahrertätigkeit für[...]