Neu und wichtig für Zusammenwohnende: LSG NDS-Bremen stellt klar: Partner im Rechtssinne sind nur Menschen, die "Partner" sein wollen. Es reicht nicht, wenn sie "Partner" sein könnten, also heiraten oder Lebensparnterschaften begründen könnten.
Ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II, der regelmäßig seine beiden Kinder im Rahmen des Umgangsrechts zu Besuch hat, hat ein Anrecht auf eine Wohnung von 65 qm Größe und entsprechenden Mietkosten. Das Sozialgericht Kiel gab dem Eilantrag eines Vaters zum größten Teil statt, dessen Kinder ihn 55 Tage im Jahr besuchen.
Kind im Internat: Keine typische temporäre Bedarfsgemeinschaft mit alleinerziehender Mutter.
Das Sozialgericht Fulda S 10 AS 53/09 hat entscheiden, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einen Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben kann, wenn er nach der Trennung und dem Auszug des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder weiterhin[...]
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 46/07 R – hat entschieden, dass bei Hartz IV- Beziehern, die in bei Ihren Eltern leben und dort auch zu Essen bekommen diese Verpflegung nicht als Einkommen bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen ist.