Es gibt inzwischen mehrere Entscheidungen der Sozialgerichte die davon ausgehen, dass eine Anrechnung nur insoweit erfolgen darf, als die Mietkosten nicht vom Leistungsempfänger getragen worden sind.
Wer nicht die vollen Mietkosten vom Jobcenter bekommt muss auch ein Betriebskostenguthaben nicht vollständig an das Jobcenter zurück zahlen.
Das Sozialgericht Kiel hat mit Urteil vom 07.02.2012, Az S 38 AS 218/10 entschieden, dass Betriebskostenguthaben, die auf aus der Regelleistung erbrachten Zahlungen des Hilfebedürftigen beruhen, nicht im Monat nach ihrer Rückzahlung die Kosten der Unterkunft mindern. Im konkreten Fall[...]
In meiner Beratung von Hartz 4 Empfängern taucht immer häufiger das Problem auf, dass Leistungsberechtigen, die eine Betriebskostenrückzahlung erhalten haben, diese im drauf folgenden Monat wieder abgezogen wird. Der Abzug wird mit § 22 Abs. 3 SGB II (früher §[...]