Erstattete Fahrtkosten sind kein Einkommen bei Leistungsbezug nach dem SGB II !
Fahrtkosten und Portokosten, die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen vom Jobcenter nicht als Einkommen im SGB II angerechnet werden.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Fahrtkosten und Portokosten, die nach dem Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber erstattet werden, dürfen vom Jobcenter nicht als Einkommen im SGB II angerechnet werden.
Wer nicht die vollen Mietkosten vom Jobcenter bekommt muss auch ein Betriebskostenguthaben nicht vollständig an das Jobcenter zurück zahlen.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17. Juni 2010 im Verfahren B 14 AS 46/09 R entschieden, dass eine Zuwendung von dritter Seite dann, wenn es sich um ein Darlehen handelt, nicht als Einkommen im Sinne des § 11[...]
Das Sozialgericht Dortmund – S 22 As 66/08 – hat entschieden, dass Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Ein Darlehn verbessert die Situation des Hilfeempfängers nicht wie das zum Beispiel bei[...]
Das Sozialgericht Detmold – S 18 (23) AS 107/08 – hat entschieden, dass sich die Bezüge eines Hartz 4 Empfängers mindern wenn er von seinen Eltern finanziell unterstützt wird. Das gelte auch für den Fall, dass eine generelle Rückzahlungspflicht vereinbart[...]
Das Sozialgericht Schleswig – S 7 AS 317/08 ER – hat eine Entscheidung darüber getroffen unter welchen Voraussetzungen E-Bay-Verkäufe für Bezieher von Hartz IV Einkommen sind. Der Tenor der Entscheidung lautet: Wenn lediglich Haushaltsgegenstände verkauft werden sind die Erlöse nicht[...]
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