Darlehn ist kein Einkommen bei Hartz 4

Das Sozialgericht Dortmund – S 22 As 66/08 – hat entschieden, dass Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Ein Darlehn verbessert die Situation des Hilfeempfängers nicht wie das zum Beispiel bei[...]


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