SG Dresden: Steuerfreies Verpflegungsgeld ist kein Einkommen

Das Sozialgericht Dresden – S 21 AS 1805/08 ER -hat entschieden, dass ein „Hartz IV“-Empfänger sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen muss. Verpflegungsmehraufwendungen, die steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind auf das Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen anrechenbar.[...]

BSG: Keine Berücksichtigung von Einkommen ohne eigene Arbeit

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass keine das Einkommen des Sozialhilfebeziehers mindernde Berücksichtigung von Kfz-Steuern und Beiträgen zur Kfz-Versicherung des Ehemannes als Halter des Pkw stattfindet. Das heißt solange der Hilfebedürftige nicht selbst – sondern lediglich sein Ehepartner – arbeitet wird[...]


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