Leistungen nach dem SGB II für EU-Ausländer mit Minijob
EU-Ausländer erhalten jedenfalls dann Leistungen nach dem SGB II wenn Sie eine nicht völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit ausüben. Das heißt es reicht ggf. schon ein Minijob aus.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
EU-Ausländer erhalten jedenfalls dann Leistungen nach dem SGB II wenn Sie eine nicht völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit ausüben. Das heißt es reicht ggf. schon ein Minijob aus.
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