Es gibt inzwischen mehrere Entscheidungen der Sozialgerichte die davon ausgehen, dass eine Anrechnung nur insoweit erfolgen darf, als die Mietkosten nicht vom Leistungsempfänger getragen worden sind.
Lernförderung für hilfsbedürftige Schüler? Angestrebt werden muss -nur- das Erreichen eines ausreichendes Leistungsiveaus, nicht notwendig eine Versetzung.
Darf jemand, der sich hartnäckig weigert an einer Maßnahme teilzunehmen, auf 100 % sanktioniert werden? Ich denke nein, da es sich nicht um eine wiederholte sondern um eine identische Pflichtverletzung handelt.
Nein, so geht's nicht: Zweimal für die dieselbe -verweigerte- Maßnahme zu sanktionieren. Hier muss der Einzelfall genau betrachtet werden.
Die Landeshauptstadt Kiel arbeitet seit Jahren mit - nach meiner Auffassung - zu niedrigen Sätzen für Kosten der Unterkunft im Rahmen des § 22 SGB II - Hartz 4. Nun wird es eine Entscheidung durch das LSG SH geben.
Wer nicht die vollen Mietkosten vom Jobcenter bekommt muss auch ein Betriebskostenguthaben nicht vollständig an das Jobcenter zurück zahlen.
Wenn Sie in der Landeshauptstadt Kiel wohnen und Hartz 4 oder Grundsicherung im Alter beziehen sollten Sie ihren Bescheid genau kontrollieren ob die vollständigen Mietkosten übernommen werden. Wenn nicht lassen Sie sich beraten.