Guthaben aus Betriebskostenguthaben dürfen nur dann bei der Leistungsberechnung für SGB II Empfänger berücksichtigt werden, wenn diese nicht von den Leistungsberechtigten aus dem Regelsatz finanziert worden sind.
Telefonkontakt
Rechtsanwalt Felsmann: 0431 - 780 29 790
Rechtsanwältin Vollrath: 0431 - 64 09 334Seiten
Kategorien
- Arbeitsrecht (2)
- Aufreger der Woche (2)
- Prozessrecht (4)
- Sozialrecht (142)
- Veranstaltungen (2)
- Zu anderen Themen (10)