Das Sozialgericht Kiel hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Kiel seit dem 01.12.2016 kein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft für Hartz4- und Grundsicherungsempfänger mehr hat. Alle Menschen die sich im Leistungsbezug befinden und nicht die volle Miete anerkannt bekommen sollten einen Überprüfungsantrag stellen, oder wenn ein neuer Bescheid kommt Widerspruch einlegen.