Im Bereich der Landeshauptstadt Kiel gelten bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung vorläufig die Werte der Wohngeldtabelle. Das ergibt einen Angemessenheitswert für Kaltmiete plus kalte Betriebskosten von monatlich 482,00 Euro bei einem Ein-Personenhaushalt.
Das Jobcenter Kiel hat neue Mietobergrenzen veröffentlicht. Diese sollen erst ab dem 01.01.2018 gelten obwohl seit dem 01.12.2016 kein schlüssiges Konzept mehr existiert. Der Kampf um die richtigen Mietobergrenzen geht also weiter.
Das Sozialgericht Kiel hat entschieden, dass im Jahr 2013 in Kiel so wenig Wohnraum für große Bedarfsgemeinschaften vorhanden war, dass es ihnen nicht zumutbar umzuziehen. Auch jetzt hat sich der Zustand nicht verändert, so dass die Stadt Kiel eigentlich bei allen großen Bedarfsgemeinschaften die volle Miete bezahlen müsste.
Das Landesarbeitsgericht in Kiel hat entschieden: Einem Arbeitnehmer, der sich in Haft befindet, muss eine Kündigung nicht in die Haftanstalt gesendet werden. Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber die Kündigung an die gewöhnliche Anschrift schickt.
Das Sozialgericht Kiel hat entschieden: Eine schwangere Alleinerziehende hat bereits vor Geburt des Kindes dann Anspruch auf Übernahme der Kosten für erhöhten Wohnbedarf, wenn sie wegen der bevorstehenden Geburt eine größere Wohnung mietet.
Der neue Mietspiegel für Kiel (2014) ist veröffentlicht. Eigentlich müsste es nunmehr auch eine neue Mietobergrenze geben. Die Stadt Kiel hat aber die Berechnungen noch nicht vorgenommen. Was ist zu tun wenn man als Hartz4-Empfänger nicht die volle Miete bekommt?