Die ARGE ist zur Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Schulfahrt verpflichtet, die nicht im Klassenverband durchgeführt wird. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer 1992 geborenen Schülerin aus Dortmund, die im Rahmen einer von der Schule angebotenen klassenübergreifenden Ausbildung[...]
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 1/09 R – hat entschieden, das Vorbereitungstage die zu ein Fahrt gehören nach § 23 Abs. 3 Nummer 3 SGB II von einer ARGE übernommen werden müssen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts ist dafür Voraussetzung,[...]
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 36/07 R – hat entschieden, dass Kinder von Hartz IV Empfängern die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten erhalten. Diese Kosten sind nicht vom Regelsatz mit erfasst.
Die 8. Kammer für Sozialgerichtssachen – S8 K 774/07 – des Verwaltungsgerichts Bremen hat entschieden, dass die Grundsicherungsträger die gesamten Kosten einer Klassenfahrt zahlen müssen, da die kosten für eine Klassenfahrt nicht im Regelsatz enthalten sind.