Bis vor kurzem war es einhellige Meinung, dass bei Menschen, die sich im Bezug von Leistungen nach dem  SGB XII befinden, die Krankenhausverpflegung im Falle des Krankenhausaufenthaltes angerechnet wurde. Bei einem Krankenhausaufenthalt wurde ihnen die Regelleistung wegen abweichender Bedarfsfestsetzung bis[...]