Das Sozialgericht Schleswig hat in einem von mir vertretenen Fall entschieden, dass Verpflegungsleistungen (im Krankenhaus) keine Einnahmen sind und der Hilfsbedürftige deshalb Anspruch auf den vollen Regelsatz hat (§11 SGB II), belastende Verwaltungsakte unter bestimmten Voraussetzungen bei Änderung der Rechtsprechung[...]