Genau so ein Konzept hätte die Landeshauptstadt Kiel aber bereits für die Zeit ab dem 01.12.2014 erstellen können und müssen. Die Zahlen liegen seit Monaten vor und hätten bereits verarbeitet werden können.
Die Änderung der Mietobergrenze hat weitreichende Folgen für Menschen die Sozialleistungen beziehen. Leistungsbezieher haben einen höheren Leistungsanspruch, wenn sie in zu teuren Wohnungen leben und daher die Kosten der Unterkunft nur zu einem Teil gezahlt bekommen.
Ich wende mich also direkt an die Stadtvertreter:
Berechnen Sie die neuen Mietobergrenzen und veröffentlichen Sie das Ergebnis mit den Grundlagendaten, damit dies auch kontrolliert werden kann.
Ebenso wende ich mich an die Leistungsbezieher:
Legen Sie Widerspruch gegen alle Bescheide ein, die die Mietobergrenze betreffen, wenn Sie nicht die volle Miete erhalten.
Wenn Sie erst jetzt auf die Problematik mit der Mietobergrenze aufmerksam werden – es ist jetzt noch Zeit um einen Überprüfungsantrag für die Zeiträume 2013 und 2014 zu stellen.
Ich berate Sie gerne.
Ping Eilverfahren, volle Kosten der Unterkunft wenn Konzept zur Mietobergrenze nicht schlüssig | Rechtsanwalt in Kiel